Spezialisierung

In der Schweiz ist die Spezialisierung zum “Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH)“ klar geregelt. Die Kontrolle der Spezialisierungs-Ausbildung und dessen Schlussprüfung obliegt der Schweizerischen Gesellschaft für Kieferorthopädie.

Zur Erlangung des Spezialistentitels “Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH)“ müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Abgeschlossenes Zahnarztstudium mit eidgenössischem Staatsexamen

  • Vierjährige Spezialausbildung: drei bis vier Jahre Fachausbildung werden an einer kieferorthopädischen Klinik einer schweizerischen Universität absolviert; ein viertes Ausbildungsjahr dient der Vertiefung der allgemeinen Zahnmedizin

Vier abgeschlossene, ausführlich dokumentierte Behandlungsfälle, eine mündliche theoretische über das ganze Spektrum der Kieferorthopädie und eine praktische Fallplanungsprüfung werden von einem Begutachtungsausschuss der Spezialisierungskommission der Schweizerischen Gesellschaft für Kieferorthopädie geprüft.